Rechtstipp: Benutzung des Autobahn-Seitenstreifens
Die situationsabhängige Freigabe des Seitenstreifens der Autobahn zum Befahren ist eine noch relativ neue Regelung im Straßenverkehrsrecht. Eine entsprechende Beschilderung auf der Autobahn führt daher bei Autofahrern oft noch zu Irritationen.
Grundsätzlich ist das Befahren des Seitenstreifens auf Autobahnen verboten. Der Seitenstreifen ist für das Abstellen liegengebliebener Fahrzeuge sowie für Polizei, Rettungs- und Pannenhilfsdienste vorgesehen. Wer einen Seitenstreifen unberechtigt befährt, um beispielsweise an einem Stau rechts bis zur nächsten Ausfahrt vorzufahren, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 75 € Geldbuße sowie zwei Punkten im Verkehrszentralregister belegt ist.
Sofern die baulichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Verkehrsbehörde durch besondere Verkehrszeichen die Mitbenutzung des Seitenstreifens als reguläre Fahrspur vorschreiben. Damit soll eine Entlastung besonders staugefährdeter Strecken ermöglicht werden.
ADAC, Juristische Zentrale
http://frank-hiebl-coll.adac-vertragsanwalt.de/suche/meldung/article/benutzung-des-autobahn-seitenstreifens.html
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