Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall
hat der Geschädigte |
...das Recht |
auf freie Wahl
- der Reparaturwerkstatt
- des Kfz-Sachverständigen
- des Rechtsanwalts
- der Autovermietung |
...das Recht |
auf Kostenerstattung für das Abschleppen des fahruntüchtigen Wagens |
...das Recht |
auf Erstattung der Mietwagenkosten oder auf eine Nutzungsausfallentschädigung |
...das Recht |
auf einen Ausgleich der vom Sachverständigen festgestellen merkantilen Wertminderung |
...das Recht |
den Verkauf des beschädigten Fahrzeuges oder die Inzahlunggabe - zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert - selbständig in die Hand zu nehmen |
...das Recht |
auf Kostenerstattung von unfallbedingten Sachschäden sowie Nebenkosten |
Der Geschädigte muss... |
...keine |
Vertragswerkstatt der Versicherung mit der Reparatur seines Fahrzeugs beauftragen |
...keine |
Anweisungen, Ratschläge, Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen |
...keine |
Preisvergleiche anstellen, um eine besonders günstige Reparaturfirma oder gar Sachverständigen zu finden |
...keine |
Nachbesichtigungen durch die gegnerische Versicherung dulden |